Lese-Rechtschreibschwäche (LRS)

Die LRS (manch­mal auch Legas­the­nie) gehört zu den sog. Teilleis­tungss­chwächen, hat also oft nichts mit der all­ge­meinen Denk- und Wahrnehmungsen­twick­lung zu tun. Störun­gen des Lesen- und Schreiben­ler­nens kön­nen sich auf unter­schiedlich­ste Arten und Weisen ankündi­gen bzw. man­i­festieren. Die Defizite erstreck­en sich dabei vom völ­li­gen Scheit­ern beim Erler­nen von Buch­staben bzw. Buch­staben-Laut-Beziehun­gen bis hin zu Abwe­ichun­gen bei der Rechtschrei­bung, der Lesesin­nent­nahme oder auch der Lesegeschwindigkeit. Dazwis­chen liegen zahlre­iche Typen sys­tem­a­tis­ch­er Fehlleis­tun­gen wie zum Teil auch höchst indi­vidu­eller Defizite.

Ins­ge­samt kön­nen Fehlen­twick­lun­gen des Lesen- und Schreiben­ler­nens heutzu­tage dur­chaus tre­ff­sich­er diag­nos­tiziert und in der Folge auch behan­delt wer­den. Dazu bedarf es enger Koop­er­a­tio­nen zwis­chen Sprach- und Lern­ther­a­peuten, Lehrern, Ärzten (Kinderärzten bzw. Kinder- und Jugendpsy­chi­atern) und Eltern.

Nicht sel­ten basieren Lese-/Rechtschreib­schwächen auf logopädisch rel­e­van­ten Sachver­hal­ten wie zum Beispiel Lau­tun­ter­schei­dung­sprob­le­men oder Prob­le­men bei der (audi­tiv­en) Ver­ar­beitung von Hörein­drück­en. Beson­dere Rel­e­vanz hat ger­ade in let­zter Zeit der Begriff der „pho­nol­o­gis­chen Bewuss­theit“ gewon­nen, der als Sam­mel­beck­en für viele der Schrift­sprache voraus­ge­hen­den Vor­läufer­fähigkeit­en dient.

Eine basal anset­zende, sys­tem­a­tisch geplante und fachgerecht durchge­führte Ther­a­pie set­zt zwar den Ein­satz erhe­blich­er Zeit- und Kraftres­sourcen voraus, lohnt sich jedoch außeror­dentlich wegen ihrer das Kind ent­las­ten­den Ergebnisse.

Die Behand­lung in unserem Insti­tut kann grund­sät­zlich pri­vat bezahlt wer­den. För­der­möglichkeit­en über die Stadt Köln sind auch möglich, wenn ein sog. „außer­schulis­ch­er Förderungs­be­darf“ fest­gestellt wird. Infor­ma­tio­nen über das Ver­fahren und seinen Ablauf geben wir Ihnen gerne telefonisch.