Rechenschwäche (Dyskalkulie)

Die Dyskalkulie oder Rechen­schwäche wird oft der Lese-Rechtschreib­schwäche gegenübergestellt, da es sich bei bei­den um eine Teilleis­tungss­chwäche han­delt. Bei der Dyskalkulie beste­ht eine grund­sät­zliche Prob­lematik beim Umgang mit Zahlen, Men­gen und Größen bzw. bei der Durch­führung von Rechen­op­er­a­tio­nen. Wie bei der LRS ist diese Prob­lematik nicht auf eine zu Grunde liegende Intel­li­genz­min­derung zurück­zuführen. Im Gegen­teil: Für eine Diag­nose nach den Grund­sätzen der Welt­ge­sund­heit­sor­gan­i­sa­tion muss dem Kind eine nor­male Begabung bescheinigt wer­den, damit man von Dyskalkulie sprechen kann. Schwierigkeit­en treten meist in den ersten Grund­schul­jahren auf, wer­den aber häu­fig nicht als spezielle Lern­schwäche erkan­nt. Die Notwendigkeit ein­er geziel­ten Förderung über den Math­e­matikun­ter­richt hin­aus erweist sich daher oft erst im Laufe oder gegen Ende der Grund­schulzeit, oder wenn das Kind eine weit­er­führende Schule besucht, als unbe­d­ingt notwendig. Tat­säch­lich wer­den in der Grund­schulzeit mit der Entwick­lung des Zahlbe­griffs des dekadis­chen (10er-) Stel­len­wert­sys­tems, der schrit­tweisen Erweiterung des Zahlen­raums und der Ein­führung der Grun­drechenarten die Voraus­set­zun­gen für alle höheren math­e­ma­tis­chen Leis­tun­gen geschaffen.

Ob es sich beim Kind um falsche Zahlvorstel­lun­gen han­delt, kann meist nur erkan­nt wer­den, wenn mit ihm über den von ihm gewählten Lösungsweg gesprochen wird. In ein­er aus­führlichen Diag­nos­tik kön­nen indi­vidu­elle Fehlvorstel­lun­gen über Zahlen aufgedeckt und ther­a­peutisch aufge­grif­f­en wer­den. Dies geschieht mit dem Ziel, dem Kind ein Zahlen- und Men­gen­ver­ständ­nis nahe zu brin­gen, um es an den Schul­stoff sein­er Klassen­stufe her­an­führen zu kön­nen. Häu­fig muss zunächst auf ein­er sehr basalen Ebene gear­beit­et wer­den, damit falsche Zahlvorstel­lun­gen kor­rigiert wer­den kön­nen. Hausauf­gaben­be­treu­ung, klas­sis­che Nach­hil­fe, eine bloße Wieder­hol­ung des aktuellen Lern­stoffs oder auch eine kom­plette Wieder­hol­ung des Schul­jahres reichen nicht aus, um das Kind zu alters­gemäßen Rechen­leis­tun­gen zu bringen.

Wenn der Kinder- und Jugendpsy­chi­ater eine Dyskalkulie diag­nos­tiziert hat und beim Kind evtl. schon psy­cho­so­ma­tis­che Beschw­er­den auftreten (Bauch­schmerzen, Schlafstörungen/ Ängste/ Schu­lun­lust), kann beim Jugen­damt der Stadt Köln ein Antrag auf Kostenüber­nahme gestellt werden.
Natür­lich ist es auch möglich, die Förderung pri­vat zu bezahlen.

Rufen Sie uns an, wenn Sie bei Ihrem Kind eine Rechen­schwäche ver­muten. Wir berat­en Sie gerne und geben Ihnen auch Auskun­ft über die ver­schiede­nen Finanzierungsmöglichkeiten.