Rechenschwäche (Dyskalkulie)
Die Dyskalkulie oder Rechenschwäche wird oft der Lese-Rechtschreibschwäche gegenübergestellt, da es sich bei beiden um eine Teilleistungsschwäche handelt. Bei der Dyskalkulie besteht eine grundsätzliche Problematik beim Umgang mit Zahlen, Mengen und Größen bzw. bei der Durchführung von Rechenoperationen. Wie bei der LRS ist diese Problematik nicht auf eine zu Grunde liegende Intelligenzminderung zurückzuführen. Im Gegenteil: Für eine Diagnose nach den Grundsätzen der Weltgesundheitsorganisation muss dem Kind eine normale Begabung bescheinigt werden, damit man von Dyskalkulie sprechen kann. Schwierigkeiten treten meist in den ersten Grundschuljahren auf, werden aber häufig nicht als spezielle Lernschwäche erkannt. Die Notwendigkeit einer gezielten Förderung über den Mathematikunterricht hinaus erweist sich daher oft erst im Laufe oder gegen Ende der Grundschulzeit, oder wenn das Kind eine weiterführende Schule besucht, als unbedingt notwendig. Tatsächlich werden in der Grundschulzeit mit der Entwicklung des Zahlbegriffs des dekadischen (10er-) Stellenwertsystems, der schrittweisen Erweiterung des Zahlenraums und der Einführung der Grundrechenarten die Voraussetzungen für alle höheren mathematischen Leistungen geschaffen.
Ob es sich beim Kind um falsche Zahlvorstellungen handelt, kann meist nur erkannt werden, wenn mit ihm über den von ihm gewählten Lösungsweg gesprochen wird. In einer ausführlichen Diagnostik können individuelle Fehlvorstellungen über Zahlen aufgedeckt und therapeutisch aufgegriffen werden. Dies geschieht mit dem Ziel, dem Kind ein Zahlen- und Mengenverständnis nahe zu bringen, um es an den Schulstoff seiner Klassenstufe heranführen zu können. Häufig muss zunächst auf einer sehr basalen Ebene gearbeitet werden, damit falsche Zahlvorstellungen korrigiert werden können. Hausaufgabenbetreuung, klassische Nachhilfe, eine bloße Wiederholung des aktuellen Lernstoffs oder auch eine komplette Wiederholung des Schuljahres reichen nicht aus, um das Kind zu altersgemäßen Rechenleistungen zu bringen.
Wenn der Kinder- und Jugendpsychiater eine Dyskalkulie diagnostiziert hat und beim Kind evtl. schon psychosomatische Beschwerden auftreten (Bauchschmerzen, Schlafstörungen/ Ängste/ Schulunlust), kann beim Jugendamt der Stadt Köln ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden.
Natürlich ist es auch möglich, die Förderung privat zu bezahlen.
Rufen Sie uns an, wenn Sie bei Ihrem Kind eine Rechenschwäche vermuten. Wir beraten Sie gerne und geben Ihnen auch Auskunft über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten.